Veröffentlicht am 16.07.2026
CO2-Kostenaufteilung einfach erklärt
Das CO2KostAufG-Stufenmodell verständlich erklärt: Wer trägt wie viel von den CO2-Kosten der Heizung — und wie wird das berechnet?
Seit 2023 reicht es bei einer zentralen Heizung mit fossilen Brennstoffen nicht mehr, die Heizkosten allein nach Wohnfläche und Verbrauch zwischen den Mietern aufzuteilen — zusätzlich muss ein Teil der CO2-Kosten dem Vermieter zugerechnet werden. Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG. Wer zum ersten Mal davon hört, denkt oft, das sei kompliziert — dabei lässt sich die Berechnung mit ein paar festen Werten und einer Tabelle in wenigen Minuten nachvollziehen. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wie die Aufteilung funktioniert, und rechnet ein vollständiges Beispiel durch.
Was regelt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz?
Die Idee hinter dem CO2KostAufG: Je schlechter die energetische Qualität eines Gebäudes ist — also je mehr CO2 pro Quadratmeter durch die Heizung ausgestoßen wird —, desto größer ist der Anteil der CO2-Kosten, den der Vermieter selbst tragen muss, statt ihn wie früher komplett auf die Mieter umzulegen. Der Gedanke dahinter: Ein Vermieter, der in eine energetische Sanierung investiert, senkt damit auch seinen eigenen CO2-Kostenanteil — die Aufteilung soll also einen finanziellen Anreiz zur Modernisierung schaffen. Für Gebäude in einem sehr guten energetischen Zustand kann der Vermieteranteil sogar bei null Prozent liegen; bei besonders schlechtem energetischem Zustand steigt er bis auf 95 Prozent.
Seit wann gilt die Pflicht?
Die CO2-Kostenaufteilung gilt seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend für Wohngebäude, die mit fossilen Brennstoffen — insbesondere Erdgas oder Heizöl — zentral beheizt werden. Sie muss fester Bestandteil jeder Heizkostenabrechnung sein und gehört zu den Pflichtangaben, die eine formell wirksame Nebenkostenabrechnung bei zentraler Heizung enthalten muss.
Wie wird die Emission pro Quadratmeter berechnet?
Ausgangspunkt der Berechnung ist der jährliche Brennstoffverbrauch des gesamten Gebäudes in Kilowattstunden. Daraus ergibt sich die Emission pro Quadratmeter und Jahr nach folgender Formel:
Emission pro m² = (Brennstoffverbrauch in kWh × Emissionsfaktor) / Gesamtwohnfläche in m²
Das Ergebnis ist ein Wert in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr — genau dieser Wert entscheidet darüber, in welche der zehn Stufen ein Gebäude fällt.
Die Emissionsfaktoren für Erdgas und Heizöl
Für die Umrechnung von Kilowattstunden Brennstoffverbrauch in Kilogramm CO2 gelten feste, an BAFA-Werten orientierte Emissionsfaktoren:
- Erdgas: 0,20088 kg CO2 pro kWh
- Heizöl: 0,2664 kg CO2 pro kWh
Heizt du mit Erdgas, multiplizierst du also den Jahresverbrauch in kWh mit 0,20088, um die CO2-Gesamtmenge in Kilogramm zu erhalten; bei Heizöl entsprechend mit 0,2664.
Das Zehn-Stufen-Modell im Detail
Aus der berechneten Emission pro Quadratmeter ergibt sich die Stufe und damit der Vermieteranteil an den CO2-Kosten. Die zehn Stufen sind wie folgt gestaffelt:
| Stufe | CO2-Emission pro m² und Jahr | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| 1 | unter 12 kg | 0 % |
| 2 | 12 bis unter 17 kg | 10 % |
| 3 | 17 bis unter 22 kg | 20 % |
| 4 | 22 bis unter 27 kg | 30 % |
| 5 | 27 bis unter 32 kg | 40 % |
| 6 | 32 bis unter 37 kg | 50 % |
| 7 | 37 bis unter 42 kg | 60 % |
| 8 | 42 bis unter 47 kg | 70 % |
| 9 | 47 bis unter 52 kg | 80 % |
| 10 | 52 kg und mehr | 95 % |
Der verbleibende Anteil an den CO2-Kosten wird ganz normal wie die übrigen Heizkosten auf die Mieter umgelegt.
Rechenbeispiel: 25.000 kWh Erdgas auf 200 Quadratmetern
Um das Prinzip greifbar zu machen, rechnen wir ein vollständiges Beispiel durch — ein Gebäude mit 200 m² Gesamtwohnfläche, zentraler Gasheizung und einem Jahresverbrauch von 25.000 kWh Erdgas.
Schritt 1 — CO2-Gesamtmenge berechnen: 25.000 kWh × 0,20088 kg/kWh = 5.022 kg CO2 im Jahr.
Schritt 2 — Emission pro Quadratmeter berechnen: 5.022 kg ÷ 200 m² = 25,11 kg CO2 pro m² und Jahr, gerundet 25,1 kg/m².
Schritt 3 — Stufe bestimmen: 25,1 kg/m² liegt im Bereich „22 bis unter 27 kg" — das Gebäude fällt also in Stufe 4 mit einem Vermieteranteil von 30 %.
Schritt 4 — CO2-Kosten aufteilen: Nehmen wir an, die Brennstoffrechnung weist CO2-Kosten von insgesamt 300 € aus. Bei einem Vermieteranteil von 30 % trägst du als Vermieter 90 € selbst; die restlichen 70 %, also 210 €, werden ganz normal nach dem üblichen Verteilerschlüssel auf die Mieter umgelegt und fließen in deren Heizkostenanteil ein.
So einfach lässt sich mit drei festen Werten — Verbrauch, Emissionsfaktor und Wohnfläche — die komplette CO2-Kostenaufteilung nachvollziehen.
Wo kommen die CO2-Gesamtkosten her?
Am zuverlässigsten liest du die CO2-Kosten direkt von deiner Brennstoffrechnung ab — die meisten Lieferanten weisen sie inzwischen gesondert aus, seit der CO2-Preis Teil der Brennstoffkosten ist. Findest du auf deiner Rechnung keinen gesonderten Ausweis, lässt sich der Betrag ersatzweise aus dem Verbrauch und dem CO2-Preis pro Tonne für das jeweilige Abrechnungsjahr schätzen — dieser Preis wird in der Regel jährlich neu festgelegt und ist Teil der nationalen CO2-Bepreisung für Brennstoffe. Wohnkostenheld bietet dir beide Wege an: direkte Eingabe von der Rechnung oder automatische Schätzung aus dem Verbrauch, wenn dir kein gesonderter CO2-Betrag vorliegt.
Fernwärme und Wärmepumpe: unterschiedliche Rechtslage
Rechtslage — Das CO2KostAufG und die Fernwärme: Das Gesetz gilt auch für Fernwärme. Allerdings wird die CO2-Aufteilung dort nicht über die hier beschriebenen festen BAFA-Emissionsfaktoren berechnet, sondern über die vom Wärmelieferanten mitgeteilten Emissionsangaben — ein anderer, aber gleichwertiger Berechnungsweg. Anders sieht es bei einer strombetriebenen Wärmepumpe aus: Dort entfällt die CO2-Kostenaufteilung, weil kein CO2-Preis nach BEHG auf den Brennstoff anfällt — es gibt also gar keine CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung zu verteilen.
Produktumfang — Wohnkostenheld und die Fernwärme: Wohnkostenheld unterstützt die Fernwärme- Berechnung im MVP noch nicht. Das ist eine Produktgrenze, keine Ausnahme vom Gesetz — ist aber realistisch und rechtssicher: Bei Fernwärme verlass dich auf die Angaben deines Versorgers und berechne die CO2-Aufteilung nach dessen Emissionsangaben manuell nach. Eine Wärmepumpe braucht keine Aufteilung, weil es dort keine CO2-Kostenposition gibt.
Wie Wohnkostenheld das für dich übernimmt
Im Heizungs-Schritt des Wizards trägst du lediglich die Brennstoffart, den Gesamtverbrauch und — falls vorhanden — die CO2-Kosten laut Rechnung ein. Den Rest übernimmt die Engine automatisch: Sie berechnet die Emission pro Quadratmeter, ermittelt die passende Stufe und den Vermieteranteil, teilt die CO2-Kosten entsprechend auf und weist alles inklusive der zugrunde liegenden Werte im PDF gesondert aus — genau wie es als Pflichtangabe vorgesehen ist. Wie der komplette Heizungs-Schritt inklusive Warmwasser und dem 70/30-Verteilungsschlüssel abläuft, liest du im Beitrag Nebenkostenabrechnung erstellen: Schritt für Schritt. Welche Kostenarten daneben noch in eine vollständige Abrechnung gehören, zeigt dir der Beitrag Welche Kosten sind umlagefähig?. Findet während des Abrechnungszeitraums zusätzlich ein Mieterwechsel statt, erklärt der Beitrag Mieterwechsel: So rechnest du zeitanteilig ab, wie die Heizkosten dann zwischen den Mietverhältnissen aufgeteilt werden.
Häufige Missverständnisse zur CO2-Kostenaufteilung
Gilt die Aufteilung auch für vermietete Gewerbeeinheiten? Das CO2KostAufG unterscheidet grundsätzlich zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden — für Nichtwohngebäude gilt derzeit ein vereinfachtes Modell mit einer pauschalen hälftigen Teilung, nicht das hier beschriebene Zehn-Stufen-Modell. Wohnkostenheld ist auf die Abrechnung privat vermieteter Wohneinheiten ausgelegt, für die das Stufenmodell maßgeblich ist.
Muss ich für die Berechnung einen Energieausweis vorlegen? Nein — die Stufe ergibt sich direkt aus dem tatsächlichen Brennstoffverbrauch des Abrechnungsjahres im Verhältnis zur Wohnfläche, nicht aus einem separat erstellten Energieausweis. Der berechnete Wert kann von Jahr zu Jahr leicht schwanken, je nachdem, wie viel im jeweiligen Abrechnungsjahr tatsächlich geheizt wurde.
Wirkt sich eine energetische Sanierung sofort auf die Stufe aus? In aller Regel erst im Abrechnungszeitraum nach der Sanierung: Sinkt durch eine Sanierung der tatsächliche Brennstoffverbrauch, sinkt automatisch auch die berechnete Emission pro Quadratmeter — und damit möglicherweise auch die Stufe und der Vermieteranteil im nächsten Abrechnungsjahr.
Was, wenn mehrere Gebäude über eine gemeinsame Heizzentrale versorgt werden? In solchen Fällen wird häufig die Gesamtwohnfläche aller über die Heizzentrale versorgten Gebäude als Bezugsgröße herangezogen, nicht nur die Fläche des einzelnen Gebäudes — ziehe im Zweifel eine genauere Prüfung der konkreten Immobiliensituation hinzu, bevor du die Aufteilung für ein solches Sonderobjekt festlegst.
Kann ich den Vermieteranteil einfach an den Mieter weitergeben? Nein — genau das soll das Gesetz verhindern. Der berechnete Vermieteranteil wird von den umlagefähigen Heizkosten abgezogen, bevor die Heizkostenabrechnung erstellt wird, und darf nicht über eine andere Kostenposition wieder auf den Mieter zurückverlagert werden.
Willst du die CO2-Kostenaufteilung nicht mehr von Hand nachrechnen, sondern direkt automatisch berechnen lassen? Registriere dich kostenlos und leg dein erstes Objekt an — die Berechnung inklusive Stufenmodell ist Teil jeder Abrechnung, ganz ohne Zusatzkosten in der kostenlosen Erstellung.