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Nebenkostenabrechnung prüfen

Rund jede zweite Nebenkostenabrechnung enthält Fehler — von verpassten Fristen bis zu Kosten, die gar nicht umgelegt werden dürfen. Beantworte 10 kurze Fragen zu deiner Abrechnung und du siehst sofort, welche Punkte du dir genauer ansehen solltest. Das Ergebnis kannst du als Link teilen.

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Mehr Hintergrund im Ratgeber: Welche Kosten sind umlagefähig? · Fristen bei der Nebenkostenabrechnung

Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter Nebenkosten nachfordern?

Die Abrechnung muss dir spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie später, sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen — ein Guthaben steht dir trotzdem zu.

Welche Kosten dürfen nicht umgelegt werden?

Reparaturen und Instandhaltung, Verwaltungskosten, Bankgebühren, Rücklagen und die Kosten leerstehender Wohnungen trägt der Vermieter selbst. Umlagefähig sind nur die Betriebskostenarten aus § 2 BetrKV — und seit Juli 2024 auch keine Kabel-TV-Gebühren mehr.

Habe ich ein Recht auf Belegeinsicht?

Ja. Du darfst die Original-Belege zur Abrechnung einsehen — beim Vermieter vor Ort oder je nach Vereinbarung als Kopie. Bis zur Einsicht kannst du eine Nachzahlung in der Regel zurückhalten.

Vermieter? Erstelle Abrechnungen, die jeden dieser Checks bestehen

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