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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 18. Juli 2026

Wohnkostenheld soll für alle Menschen nutzbar sein — unabhängig davon, ob sie mit Maus, Tastatur, Screenreader oder Vergrößerung arbeiten. Diese Erklärung beschreibt, an welchem Standard wir uns messen, was bereits umgesetzt ist, wo es noch Einschränkungen gibt und wie du uns Barrieren melden kannst. Sie gilt für die Website wohnkostenheld.de einschließlich des Anwendungsbereichs.

Rechtlicher Rahmen und Selbstverpflichtung

Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Barrierefreiheit auch für viele digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von diesen Pflichten ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG) — das trifft auf Masaro Media zu. Wir veröffentlichen diese Erklärung trotzdem und orientieren uns freiwillig an den Anforderungen des BFSG und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA, weil eine Abrechnungssoftware für private Vermieter selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen funktionieren muss.

Was bereits umgesetzt ist

  • Tastaturbedienung: Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar, mit sichtbaren Fokus-Markierungen und einem „Zum Inhalt springen“-Link am Seitenanfang.
  • Kontraste: Text- und Bedienelement-Farben sind auf ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 geprüft.
  • Struktur: Semantisches HTML mit korrekter Überschriften-Hierarchie, Landmarken und beschrifteten Formularfeldern; Fehlermeldungen erscheinen direkt am betroffenen Feld.
  • Bewegung: Animationen respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion) und werden dann vollständig abgeschaltet.
  • Darstellung: Die Seiten sind responsiv, Zoom bis 200 % wird nicht blockiert, Schriftgrößen sind in relativen Einheiten gesetzt.
  • Verständlichkeit: Wir schreiben in einfachem Deutsch und erklären Fachbegriffe (etwa aus BetrKV und HeizkostenV) dort, wo sie auftauchen.

Bekannte Einschränkungen

  • Die erzeugten PDF-Dokumente (Abrechnungen, Anschreiben, Mahnungen, Stromabrechnungen) sind noch nicht als barrierefreie PDFs nach PDF/UA getaggt. Die gleichen Inhalte sind vor dem Download in der Anwendung als HTML-Vorschau zugänglich.
  • Der Bezahlvorgang läuft über unseren Zahlungsdienstleister Stripe; auf die Barrierefreiheit dieser eingebundenen Seiten haben wir nur begrenzten Einfluss.
  • Eine formale Prüfung durch externe Barrierefreiheits-Auditoren hat noch nicht stattgefunden; wir testen intern mit Tastatur, Screenreader-Stichproben und automatisierten Kontrast-Checks.

Barriere gefunden? Sag uns Bescheid

Wenn dir eine Barriere auffällt oder du Inhalte nicht nutzen kannst, melde dich — wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage und beheben gemeldete Barrieren mit Priorität:

Masaro Media, Inhaber: Andy Massarik
Bahnhof 2
38889 Blankenburg (Harz)
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 3944 93 23 999

Marktüberwachung

Für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg zuständig. Unabhängig von der oben beschriebenen Kleinstunternehmen-Ausnahme kannst du dich mit Hinweisen zur Barrierefreiheit digitaler Angebote an sie wenden.

Diese Erklärung wurde am 18. Juli 2026 erstellt und wird aktualisiert, wenn sich der Stand der Barrierefreiheit wesentlich ändert. Fragen zur Nutzung von Wohnkostenheld beantwortet auch die FAQ auf der Startseite.